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   BFH, 27.03.2002 - V B 189/01   

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https://dejure.org/2002,8471
BFH, 27.03.2002 - V B 189/01 (https://dejure.org/2002,8471)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2002 - V B 189/01 (https://dejure.org/2002,8471)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2002 - V B 189/01 (https://dejure.org/2002,8471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eingetragener Verein - Kreisverband - Freie Wohlfahrtspflege - Kassenärztliche Vereinigung - Ärztlicher Notdienst

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; UStG § 4 Nr. 18; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; Fristenkontrollbuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 946
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    Zu der hiernach geforderten Endkontrolle gehört u.a. die Anweisung, Fristen erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich gefertigt und abgesandt ist oder zumindest "postfertig" (Postausgangsbereich) vorliegt (z.B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, 268, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung von BFH und Bundesgerichtshof --BGH--).
  • BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S

    Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    Die Einhaltung der laufenden Fristen muss durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert werden (grundlegend BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445).
  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    b) Die Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können durch den nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO eingereichten Schriftsatz vom 11. März 2002 nicht mehr geschlossen werden; lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 X B 87/97, BFH/NV 1998, 1506; BGH-Beschluss vom 7. Oktober 1997 XI ZB 23/97, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 278, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2000 - X R 47/99

    Schätzungsbescheide - Feststellung von Einkünften - Feststellung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 2000 X R 47/99, nicht veröffentlicht; vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 36 f.).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZB 23/97

    Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden des Prozessbevollmächtigten -

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    b) Die Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können durch den nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO eingereichten Schriftsatz vom 11. März 2002 nicht mehr geschlossen werden; lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 X B 87/97, BFH/NV 1998, 1506; BGH-Beschluss vom 7. Oktober 1997 XI ZB 23/97, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 278, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 27.03.2002 - V B 189/01
    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 2000 X R 47/99, nicht veröffentlicht; vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 36 f.).
  • BFH, 25.03.2003 - I B 166/02

    Wiedereinsetzung

    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung, der gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen und zu begründen ist, erfordert (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO) innerhalb der bezeichneten Frist eine schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen, aus denen sich eine schuldlose Verhinderung des Rechtssuchenden oder seines Prozessbevollmächtigten ergeben soll (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946; vom 25. August 2000 X R 47/99, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; vgl. auch Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 36, 40).

    Fristen dürfen im Fristenkontrollbuch daher erst auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch gelöscht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 946; vom 24. Februar 2000 VII B 132/99, n.v.; vom 15. Januar 2002 X B 143/01, BFH/NV 2002, 669; vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512, m.w.N.).

    Somit ist unerheblich, ob es sich insoweit um eine zusätzliche Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung, die nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht mehr erfolgen könnte, oder lediglich um ergänzende Ausführungen zum ursprünglichen Vortrag handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; in BFH/NV 2002, 946).

  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/04

    NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Jedenfalls haben die Kläger keinerlei Darlegungen zu Art und Umfang der bei ihrem Prozessbevollmächtigten eingerichteten Fristenkontrolle vorgebracht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 44/06

    NZB: Begründungsfrist

    Für den Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit von Bürokräften sind Angaben dazu erforderlich, welche organisatorischen Vorkehrungen für einen solchen Fall zur Vermeidung von Fristversäumnissen getroffen wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946; vom 13. Juni 2005 III B 3/04, nicht veröffentlich, juris-web Nr.STRE200550924).
  • BFH, 27.08.2003 - I B 113/03

    Wiedereinsetzung, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung erfordert innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen, aus denen sich eine schuldlose Verhinderung des Rechtssuchenden oder seines Prozessbevollmächtigten ergeben soll (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946; vom 4. Juli 2002 IX B 5/02, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 30.07.2003 - I B 75/03

    Wiedereinsetzung

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung erfordert innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen, aus denen sich eine schuldlose Verhinderung des Rechtssuchenden oder seines Prozessbevollmächtigten ergeben soll (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946).
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